Gregor von Brück - der vergessene Jurist der Reformation
Am Freitag, den 30. September 2011, und Samstag, den 01. Oktober 2011, wird in der brandenburgischen Stadt Brück ein
Kolloquium zu Ehren des kursächsischen Kanzlers Gregor von Brück (1484–1557)
stattfinden.
Als Kanzler und Rat auf Lebenszeit der sächsischen Kurfürsten
Friedrich III.,
der Weise, (1486–1525), Johann der Beständige (1525–1532)und
Johann Friedrich I., der Großmütige, (1532–1547) hatte er sich als
Rechtsgelehrter innerhalb der reformatorischen Auseinandersetzungen auf Seiten
der Reformatoren verdient gemacht.
Er hatte Martin Luther (1483–1546) auf dem
Reichstag zu Worms 1521 juristisch beraten, an der confessio augustana des
Augsburger Reichstags des Jahres 1530 mitgewirkt und Kurfürst Johann den
Großmütigen beim Schmalkaldischen Bund und dem Aufbau der Jenaer Hochschule
unterstützt.
Das
Kolloquium wird sich seinem Leben und Handeln widmen und ihn in Themenbereichen
zur Lebens-, Familien-, Reformations- und Kunstgeschichte würdigen. Aufgrund
seiner intensiven Korrespondenz und einer vermuteten engen Freundschaft mit
Martin Luther und Philipp Melanchthon (1497–1560), wie die erhaltenen
Briefwechsel belegen, sowie seine verwandtschaftliche Anbindung an die Familie
Lukas Cranachs des Älteren (1473–1553) und seiner juristischen Unterstützung
der Reformatoren ist die wissenschaftliche Veranstaltung an die Festdekade
Luther 2017 – 500 Jahre Reformation angebunden.
Die Ergebnisse des Kolloquiums
werden in einem Protokollband veröffentlicht, der im Sinne der Nachhaltigkeit zeitnah
zur Veranstaltung veröffentlicht wird.
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